3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Gesuchsteller, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Gesuchsgegnerin (mit den Akten) Bern, 17. Mai 2016 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: Oberrichterin Schnell Der Gerichtsschreiber: Müller