1.1 beschrieben, kassierte die zuständige Strafkammer des Obergerichts das Urteil PEN 13 270 des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau – soweit dieses noch nicht in Rechtskraft erwachsen war – wegen Rechtsverletzungen formeller, das heisst verfahrenstechnischer Natur. Damit liegt eine Konstellation vor, wie sie soeben unter Ziff. 4.1 umschrieben wurde: Die Gesuchsgegnerin hat sich bereits eingehend zur Glaubwürdigkeit von Aussagen des Gesuchstellers geäussert und sich eine fundierte Meinung zu den angeklagten Sachverhalten sowie zu den Erklärungen des Gesuchstellers gebildet.