1. 1.1 Gerichtspräsidentin C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) fällte am 30. Oktober 2014 ein Strafurteil gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller). Dieses Urteil im Verfahren PEN 13 270 wurde von der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern teilweise aufgehoben und zur Durchführung einer neuen Hauptverhandlung und zur Fällung eines neuen Urteils in Bezug auf die noch nicht rechtskräftig beurteilten Anklagepunkte an die Vorinstanz zurückgewiesen (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 24 vom 9. Februar 2016).