Eine gesetzliche Grundlage für die Auferlegung der Kosten an den Gesuchsteller fehlt somit. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 12 59 vom 4. April 2012, E. 5). 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Es wird festgestellt, dass die Zeugnisverweigerung durch B.________ nicht zulässig ist. Er ist verpflichtet, im Verfahren BM 15 41782 der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland als Zeuge auszusagen. 2. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.