Der Gesuchsteller habe betont, inzwischen brav geworden zu sein. Er befürchte vielmehr, dass der Beschuldigte ihn aufgrund seiner Aussage angehen und er sich im Zuge einer Konfrontation einer strafbaren Handlung zu dessen Nachteil schuldig machen müsse. Ein solch spekulatives Verhalten werde von der fraglichen Norm nicht abgedeckt, da seine Zeugenaussage zum fraglichen Tatgeschehen keine unmittelbaren strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehe.