1. 1.1 Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland führt ein Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) unter anderem wegen einfacher Körperverletzung. 1.2 Anlässlich seiner Befragung als Zeuge gab B.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) am 6. April 2016 gegenüber der Staatsanwaltschaft zu Protokoll, dass er seine Aussage verweigere. Unmittelbar anschliessend verfügte die Staatsanwaltschaft: «Die Zeugnisverweigerung wird als nicht zulässig erachtet. Der Zeuge wird zur Aussage verpflichtet.» 1.3 Dagegen erhob der Gesuchsteller gleichentags mündlich zu Protokoll Beschwerde und beantragte Folgendes: