2.4 Anfechtungsobjekt ist die staatsanwaltschaftliche Verfügung vom 15. April 2016. Diese befasst sich nur mit den Steuerwerten von 1994 bis 1999. Soweit der Beschwerdeführer nun die Edition bis 2003 verlangt, geht er über den Streitgegenstand hinaus. Insoweit ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Im Weiteren ist auf die form- und fristgerechte Beschwerde einzutreten.