Dabei ist nicht ohne weiteres klar, unter welche Kategorie die E.________ AG fällt bzw. wie lange die Aufbewahrungsfrist ihrer Steuerdaten konkret dauert. Selbst wenn hier von einer bloss zehnjährigen Frist ab Rechtskraft der Steuerveranlagung auszugehen wäre, wäre damit nicht geklärt, ob die Unterlagen faktisch noch vorhanden sind oder nicht, da ein Archiv in der Grössenordnung desjenigen der Steuerverwaltung nie auf den Tag genau bereinigt werden kann.