4 Mensch verächtlich zu machen oder seinen Charakter in ein ungünstiges Licht zu rücken. Nicht jede Kritik oder negative Darstellung bildet zugleich eine Ehrverletzung (RIKLIN, in: Basler Kommentar, Strafrecht, 3. Aufl. 2013, N. 27 vor Art. 173 StGB). Erforderlich ist aber stets, dass der Angriff von einiger Erheblichkeit sein muss (TRECHSEL/PIETH, in: Praxiskommentar, 2. Aufl. 2013, N. 1 vor Art. 173 StGB).