gründet) schädigenden Entscheid zu bestimmen (BGE 122 IV 197). Arglist wird dann bejaht, wenn falsche Beweismittel, insbesondere gefälschte oder inhaltlich unwahre Urkunden, eingereicht werden, um damit nicht der Wahrheit entsprechende Parteibehauptungen zu beweisen. Unter der Annahme, die gerügten Aussagen des Beschuldigten wären falsch, stellten diese lediglich eine einfache Lüge dar, welche strafrechtlich nicht relevant ist. Zwar kann nicht in Abrede gestellt werden, dass Gutachter eine besondere Vertrauensstellung vor Gericht geniessen.