a rendu la procédure d'expertise diffcile et coûteuse». Die Beschwerdeführer rügen, der Beschuldigte habe in seinem Schreiben vom 8. Dezember 2015 an den zuständigen Zivilrichter des Tribunal d'arrondissement de l'est vaudois wahrheitswidrig behauptet, sie (die Beschwerdeführer) hätten ihm unverlangt «vor und nach der Ortsbesichtigung … zahlreiche neue Akten direkt zugeschickt, ohne den formellen Weg über das Gericht zu beachten». Tatsächlich sei es die Gegenpartei gewesen, welche nicht den offiziellen Weg übers Gericht eingehalten habe.