1. B.________ und C.________ (nachfolgend Beschwerdeführer) reichten am 8. März 2016 gegen den Architekten A.________ Strafanzeige wegen Falschaussage und Verleumdung ein, angeblich begangen im Rahmen eines hängigen Zivilverfahrens. Sie konstituierten sich als Privatkläger. Mit Verfügung vom 16. März 2016 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand. Dagegen reichten die Beschwerdeführer am 8. April 2016 Beschwerde ein und beantragten hinsichtlich des Vorwurfs der Falschaussage die Eröffnung einer Strafuntersuchung.