7. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens sind gestützt auf Art. 428 Abs. 1 StPO dem unterliegenden Beschwerdeführer aufzuerlegen. 6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.