Dabei verkennt er, dass das Strafverfahren gegen ihn hängig ist, unabhängig davon, ob er sich in Freiheit befindet oder nicht. Ausserdem lässt sich sein Bedarf nach Ruhe und Stressvermeidung nicht in Einklang bringen mit seiner Aussage anlässlich der Haftverhandlung vom 22. März 2016, als er auf die Frage, was er in Freiheit in gesundheitlicher Hinsicht tun würde, u.a. zu Protokoll gab: «Ich bin daran die Ausbildung zum Facility-Manager zu absolvieren und habe bereits eine Zwischenprüfung abgelegt, ich habe mich mit Arbeitgebern in Verbindung gesetzt bezüglich Selbständigkeit. Ich hätte Termine. Larifari gibt es bei mir nicht mehr.» (Z. 21–24).