Dies wird weder von der Vorinstanz noch von der Beschwerdekammer in Abrede gestellt. Gemäss Bericht des Inselspitals vom 29. März 2016 befand sich der Beschwerdeführer vom 3. – 15. März 2016 auf der Bewachungsstation des Inselspitals. Diesem Bericht ist zu entnehmen, dass am 3. März 2016 ein MRI (Magnetic Resonance Imaging) des Schädels des Beschwerdeführers gemacht wurde. Auf den Bildern wurde keine frische Ischämie (Verengung/Verschluss von Blutgefässen) gefunden. Beim MRI-Befund steht: «Gefässe offen» und weiter: «Verdacht auf funktionellen Schwindel». In der Fachsprache spricht man von «funktionellen» Beschwerden, wenn diese keine organische Ursache haben.