Die Stürze zeigten, dass es eine Frage der Zeit sei, bis ein nicht wieder gutzumachender Gesundheitsschaden eintrete. 4.2 Die Vorinstanz weist auf den Umstand hin, dass der Beschwerdeführer nach seinem Aufenthalt in der Bewachungsstation des Inselspitals in das Regionalgefängnis Bern überstellt werden konnte. Eine solche Überstellung aus der Bewachungsstation nach mehrtägiger Behandlung und Beobachtung sei nur möglich, wenn aus medizinischer Sicht keine Gründe ersichtlich seien, welche gegen einen Aufenthalt im Gefängnis sprächen (angefochtener Entscheid, S. 10 unten f.).