Die Vorinstanz habe dies nicht abgeklärt. Ausserdem sei der Beschwerdeführer am 18. März 2016 und am 23. März 2016 in seiner Zelle gestürzt, wobei er beim ersten Mal einen Zahn abgebrochen und sich beim zweiten Mal den Kopf aufgeschlagen habe. Die Auswirkung der Sicherheitshaft (Dauerstress) auf seinen Gesundheitszustand sei enorm und berge die Gefahr eines Hirnschlagrückfalls sowie einer psychischen Dekompensation mit Suizidgefahr. Die Stürze zeigten, dass es eine Frage der Zeit sei, bis ein nicht wieder gutzumachender Gesundheitsschaden eintrete.