Damit verbundene Betreuungs- und Erziehungsmassnahmen kommen nicht nur im Rahmen von stationären Unterbringungen zur Anwendung, sondern in ähnlichen Formen ebenso in der Schule oder im Rahmen der elterlichen Erziehung und führen ganz natürlich dazu, dass ein sich in seiner Selbstbestimmung beschnitten fühlender Jugendlicher dagegen opponiert. Auf Kurve zu gehen und sich phasenweise vehement gegen (behördliche) Anordnungen zu wehren, ist indes nicht als definitiver Wille zum Abbruch eines Settings zu werten.