Darüber hinaus ist sich der Beschwerdeführer gemäss seinen eigenen Aussagen durchaus bewusst, dass er Unterstützung benötigt. Eine zumindest minimale Einsichtsfähigkeit und Motivierbarkeit liegt vor, wobei dem Aufbau der Motivation ausreichend Zeit zu geben sein wird. Nichts zu ändern vermag daran, dass er sich prinzipiell gegen eine zu engmaschige Betreuung wehrt. Nur Schritt für Schritt sind Fortschritte erzielbar. Diese haben zwingend mit einer zunächst engen Obhut zu beginnen, welche später gegebenenfalls rasch gelockert werden kann.