8 bloss theoretisch) als empfänglich anzusehen ist und damit als massnahmefähig gilt. Hinsichtlich der Massnahmewilligkeit ist anzufügen, dass Kurvengänge, Delikte und sonstige negative Verhalten nicht von sich aus auf einen fehlenden Massnahmewillen schliessen lassen. Wie erwähnt, waren die bisherigen Unterbringungen geprägt von einem Wechsel zwischen positiven und damit hervorzuhebenden Phasen der Motivation, Kooperationsbereitschaft etc. einerseits, und von Perioden der Aufgabe, Unzuverlässigkeit sowie des exzessiven Drogenkonsums andererseits.