Der Beschwerdeführer zeigt sich – wie aus den Akten ersichtlich wird – oft von zwei grundlegend verschiedenen Seiten: Einerseits als Opfer, gefangen in den Mühlen eines ihm aufgezwungenen Massnahmenvollzugs, das grundsätzlich keinerlei Hilfe in Anspruch nehmen will. Andererseits zeigt er sich als junger Mann, der Motivation und Leistungsbereitschaft zeigt, mit Beratern wie J.________ ergiebige persönliche Gespräche führt, Drogenabstinenz anstrebt und deutliche Fortschritte namentlich bei der Eigenverantwortung erzielt. Zumindest kleine Verbesserungen infolge der vorsorglichen Unterbringung sind somit erkennbar.