7 fähigkeit hinsichtlich einer stationären Unterbringung schon bejaht werden, wenn der Einzuweisende in Bezug auf die konkrete Massnahme motivierbar ist, sich seine Motivation somit im Verlaufe der Massnahme einstellen kann. Dies gilt umso mehr, wenn sich die fehlende Motivation nicht gegen die Massnahme als solche, sondern vornehmlich gegen die damit einhergehende stationäre Platzierung richtet, und die ablehnende Haltung des Einzuweisenden zu seinem Krankheitsbild gehört.