_ zu besichtigen. Dort habe er die Möglichkeit gehabt, ein eigenes Studio zu beziehen und einer Tagesstruktur nachzugehen. Die Wichtigkeit dieser Faktoren habe der Beschwerdeführer immer betont. Trotz Zusage sei er schliesslich nicht zum Termin erschienen. Die Jugendanwaltschaft habe in der Folge den Zugang zum Beschwerdeführer verloren. Selbst seiner Mutter sei keine Kontaktaufnahme mehr gelungen. Nach Information der Mutter sei der Beschwerdeführer abgestürzt. Die Jugendanwaltschaft gehe davon aus, dass er ins Drogenmilieu abgestürzt sei und die Gefahr von erneuter (Beschaffungs-)Kriminalität bestehe. Von der Institution H._____