Trotz mehrmaligen Versuchen habe sich beim Beschwerdeführer keine langfristige beziehungsweise nachhaltige Motivation einstellen können. Während seinen Unterbringungen in offenen Erziehungseinrichtungen hätten sich alle Beteiligten immer wieder im Glauben gewähnt, dass er sich mit der Situation arrangiert habe und den Regeln Folge leisten würde. Er habe jedoch durch etliche Kurvengänge gezeigt, dass er der Massnahme abgeneigt sei. Aus diesem Grund hätten sich die Massnahmen der Unterbringung und der Aufsicht immer abgewechselt.