Der Beschwerdeführer laufe nicht mehr vor Problemen davon und es sei nicht erkennbar, dass grössere Probleme entstanden seien. Ausserdem sei sein zwischenzeitiger Marihuana-Konsum nicht als ein Abrutschen in die Drogenszene aufzufassen. Hierfür müsse ein regelmässiger Konsum harter Drogen vorliegen. Momentan sei nicht ersichtlich, dass die ambulanten Massnahmen nicht ausreichen würden. Eine Unterbringung sei im Gegenteil kontraproduktiv für die positive Entwicklung in den vergangenen Monaten. Es sei anzunehmen, dass eine erneute Unterbringung weitere Kurvengänge und allenfalls erneute Delinquenz hervorrufen werde.