Diese Erfolge seien nicht kurzerhand der Massnahme zuzurechnen. Die Vorinstanz führe selbst aus, dass «es aufgrund der hier vorgekommenen langjährigen Überlappung zwischen der Massnahmen der Aufsicht einerseits und der zivilrechtlichen Platzierung und vorsorglichen Unterbringung andererseits schwierig erscheint, den genauen erzieherischen und integrativen Mehrwert der einzelnen Massnahmen zu beziffern».