__ AG arbeitete, sondern darüber, wie viel sie gearbeitet habe. «Nämlich so viel, dass sie die Eintrittsschwelle der BVG überschritt und folgedessen BVG-Guthaben äufnete, welche auf Grund der Angaben der Beschuldigten gegenüber dem Gerichtspräsidenten bei der Scheidung nicht geteilt wurden.» (Replik, Ziff. III.4).