185 Abs. 2 Ziff. 4 ZGB) bis hin zu einer gänzlichen Streichung des Unterhaltsbeitrags (Urteil des Bundesstrafgerichts TPF 2011 97 vom 21. Juni 2011 E. 3.2.2). 5. 5.1 Der Beschwerdeführer sieht anders als die Staatsanwaltschaft auch den Tatbestand der Urkundenfälschung (Art. 251 StGB) in der Tatbestandsvariante der Falschbeurkundung als erfüllt. Indem die Beschuldigte in der Vereinbarung bestätigt habe, dass ihr BVG-Guthaben geteilt werde, ohne dass das Guthaben bei