__ AG ihrem Mann und dem Gericht verschwiegen (Strafanzeige vom 11. März 2014, Ziff. II.2). Im Beschwerdeverfahren präzisierte er dann, dass nicht über die Anstellung an sich getäuscht worden sei, sondern über deren effektiven Umfang (Replik, Ziff. III.1). Des Weiteren behauptete er in der Anzeige ursprünglich, die Beschuldigte sei auf konkrete Frage des Gerichtspräsidenten dabei geblieben, keine weiteren Einkünfte zu erzielen (Strafanzeige, Ziff.