Sobald die inhaftierte Person bzw. ihre Verteidigung über die schriftliche Begründung verfügt, sollen ihr die vollen zehn Tage zur Abfassung der Beschwerde zur Verfügung stehen. Die schriftliche Begründung wurde dem amtlichen Verteidiger des Beschwerdeführers am 29. Dezember 2014 zugestellt. Die Beschwerde wurde am 8. Januar 2015 der Post übergeben und die Frist somit gewahrt. [...] [...] 2