Zudem habe die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzuges, beantragt, was ebenfalls gegen eine Fluchtgefahr spreche. Er sei weder im In- noch Ausland vorbestraft. Es würden auch sonst keine anderen Strafverfahren laufen. Damit wäre es vollkommen unsinnig, wenn er sich wegen einer allenfalls zu erwartenden bedingten Strafe auf die Flucht begeben würde, mit allen Nachteilen, welche eine solche mit sich bringe, insbesondere in Bezug auf seine Familie.