3 nicht richtig mitbekommen. Dies habe ihm das angebliche Opfer erst zu einem späteren Zeitpunkt erzählt, er habe diesen Vorgang nicht beobachtet. Dabei lässt der Beschwerdeführer aus, dass der Zeuge im Anschluss aussagte, das habe er so auch der Polizei gesagt. Liest man sowohl die Frage als auch die ganze Antwort des Zeugen zeigt sich, dass er sehr wohl zwischen seinen und den Aussagen des Opfers unterscheiden kann.