Entgegen den Behauptungen des Beschwerdeführers stimmen die Aussagen in den wesentlichen Punkten (Wegnahme des Geldes, Bedrohung mit Messer) überein. So nennt der Beschwerdeführer denn auch kein konkretes Beispiel für einen wesentlichen Widerspruch, sondern er geht vielmehr von einer Absprache zwischen dem Zeugen und dem Opfer aus. Als einziges Beispiel dafür bringt der Beschwerdeführer vor, das angebliche Opfer habe zu Protokoll gegeben, es sei von ihm angesprochen worden, während der Zeuge ausgesagt habe, das Opfer habe ihn, den Beschwerdeführer, angesprochen. Erst auf Nachfrage hin habe der Zeuge gestanden, er habe das