1. Mit Entscheid vom 3. August 2012 des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts wurde J. I. in Untersuchungshaft versetzt, befristet bis zum 31. Oktober 2012. Am 26. September 2012 erhob die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland Anklage gegen J. I. wegen Raubes und beantragte die Anordnung von Sicherheitshaft. Das Kantonale Zwangsmassnahmengericht ordnete mit Entscheid vom 4. Oktober 2012 die Sicherheitshaft an bis zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils, längstens jedoch bis zum 26. Dezember 2012.