Verfahrensbeteiligte I. J., … a.v.d. Rechtsanwalt G., … Beschuldigter/Beschwerdeführer Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern vertreten durch Staatsanwältin Schödler Beschwerdegegnerin Gegenstand Raub / Anordnung Sicherheitshaft Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts, Gerichtspräsident Bühler, vom 4. Oktober 2012 Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der angefochtene Entscheid wird aufgehoben und I. J. ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen. 2. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf Fr. 800.00, trägt der Kanton.