Regeste Gegen die Abweisung eines Antrags auf Einstellung des Verfahrens kann keine Beschwerde geführt werden, andernfalls es eine Umgehung von Art. 380 StPO darstellen würde. Redaktionelle Vorbemerkungen Mit Verfügung vom 24. Februar 2015 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die Anträge der Verteidigung, das gegen den Beschuldigten gerichtete Strafverfahren sei einzustellen und der auf den 11. März 2015 angesetzte Verhandlungstermin sei abzusetzen, ab. Auszug aus den Erwägungen: [...] 2.