Es hätte sich aufgedrängt, den Abgleich der DNA-Spur einerseits auf die Personendatenbank (und nicht Spurendatenbank) und andererseits auf Delikte zu beschränken, bei welchen die gleiche Täterschaft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit in Frage komme. 3.2 Dem hält das Polizeikommando in seiner Stellungnahme entgegen, dass nach der Übermittlung der Tatortspuren ein automatischer Abgleich mit der Spuren- und Personendatenbank CODIS erfolgt sei.