Er wird darüber informiert, dass die Polizei beabsichtige, von ihm ein DNA-Profil erstellen zu lassen. Ausserdem ist die Verfügung vom Beschwerdeführer unterzeichnet und diesem in Kopie ausgehändigt worden. Es ist somit ebenfalls als Adressat dieser Verfügung anzusehen. Wenn er sich gegen den geplanten WSA zur Wehr setzen will, bleibt ihm nur die Beschwerde gegen diese Verfügung. Es ist nicht vorgesehen, dass er in einem weiteren Schritt (erneut) über die geplante Massnahme informiert würde.