Es sei aber nicht auszuschliessen, dass das erstellte männliche Profil von D. M. selber stamme. Daher müsse ein Direktvergleich veranlasst werden. Zu diesem Zweck beauftragte die Kantonspolizei Bern am 10. Februar 2015 den KTD mit der erkennungsdienstlichen Erfassung von D. M. inklusive Wangenschleimhautabstrich (WSA). 1.3 Gegen diese Anordnung erhob D. M. am 20. Februar 2015 Beschwerde. Er beantragte, die Anordnung der erkennungsdienstlichen Erfassung inkl. der nicht invasiven Probenahme zur Erstellung eines DNA-Profils vom 10. Februar 2015 sei ersatzlos aufzuheben. Ausserdem sei der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen.