BK 15 35 Beschluss der Beschwerdekammer in Strafsachen Oberrichterin Schnell (Präsidentin), Oberrichter Trenkel, Oberrichter Stucki Gerichtsschreiberin Bohren vom 8. Mai 2015 in der Strafsache gegen A. amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt X. Beschuldigter/Beschwerdeführer wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, Nötigung etc. / Verweigerung von Besuchen ohne Trennscheibe Regeste Die Staatsanwaltschaft ist zuständig, über das vom Beschwerdeführer gestellte Gesuch, seinen dreijährigen Sohn in Untersuchungshaft ohne Trennscheibe empfangen zu können, zu entscheiden.