Entsprechend seien auch die Wiedergaben dieser Aussagen in den Polizeirapporten aus den Akten zu entfernen. Von der Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots seien auch der Anzeigenrapport der Kantonspolizei betreffend Handel mit Betäubungsmitteln und der Fotobogen betreffend das Mobiltelefon von F.________ betroffen.