3. Der massgebliche Sacherhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Am 10. November 2014 erschien der Beschwerdeführer in Begleitung von G.________ auf der Polizeiwache Ostring, um gegen A.________ Anzeige einzureichen. Er führte aus, dass der Ex-Freund von H.________, mit welcher er ein gutes Verhältnis pflege, von ihm Geld verlange, andernfalls er seine Ehefrau über das Verhältnis zwischen ihm und H.________ orientieren werde. Am 9. Dezember 2014 eröffnete die Staatsanwaltschaft gegen A.________ eine Untersuchung wegen Erpressung, evtl. Drohung, evtl. Nötigung, evtl. übler Nachrede zum Nachteil des Beschwerdeführers.