__ seien aus den Strafakten zu entfernen, bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten. Mit Verfügung vom 23. Oktober 2015 wies die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend Staatsanwaltschaft) diese Anträge ab. Dagegen reichte C.________ am 2. November 2015 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerde ein und beantragte die Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Gleichzeitig wiederholte er die bereits bei der Staatsanwaltschaft gestellten Anträge.