3. Dem Beschwerdeführer wird im Umfang von zwei Dritteln eine Entschädigung ausgerichtet; diese wird nach Eingang der Kostennote bestimmt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer C.________, v.d. Rechtsanwalt D.________ - dem Beschuldigten A.________, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (mit den Akten) 2 Begründung: