wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sind im Verfahren gegen den Beschwerdeführer aus den Akten zu entfernen und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens unter separatem Verschluss zu halten und danach zu vernichten. Einvernahmepassagen, die im Zusammenhang mit Vorhalten aus Erkenntnissen der Telefonauswertung stehen (inkl. Vorhalt „F.________“; Einvernahmen von G.________ vom 4. März 2015, von H.________ vom 13. Januar und 17. Februar 2015, des Beschwerdeführers vom 13. Juli 2015 und von A.___