Einen Entscheid über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung könnte die Staatsanwaltschaft erst fällen, wenn die vorgesetzte Behörde über die Ermächtigung zur Aussage entschieden hat. Somit hat die Staatsanwaltschaft eine zur Wahrheitsfindung als notwendig erachtete Beweismassnahme mit einer rechtlich unzutreffenden Begründung widerrufen. Die angefochtene Verfügung erweist sich als rechtswidrig und ist aufzuheben. Die Angelegenheit geht zurück an die Staatsanwaltschaft, damit diese das angerufene Zeugnisverweigerungsrecht umfassend prüfen kann.