3 Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung wiederholt werden könne. Ein Beweisverlust werde vom Beschwerdeführer nicht dargetan. Damit fehle es an einem Beschwerdeobjekt und auf die Beschwerde sei nicht einzutreten. 2.3 Dagegen führt der Beschwerdeführer aus, es werde nicht ein Beweisantrag abgelehnt, sondern eine zuerst angeordnete Beweismassnahme widerrufen. Es drohe zwar kein Beweisverlust, aus prozessökonomischer Sicht sei es aber nicht sinnvoll, mit der Anfechtung der Verfügung bis zum angekündigten Verfahrensabschluss zuzuwarten.