Gegen diese Verfügung vom 19. Oktober 2015 erhob C.________, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt D.________, am 2. November 2015 Beschwerde. Er beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben, die Beschwerdeführerin sei anzuweisen, Frau Pfarrerin G.________ als Zeugin einzuvernehmen und die dazu vorgängig notwendigen Massnahmen nach Art. 170 StPO in die Wege zu leiten. Ausserdem sei ihm im Beschwerdeverfahren das Recht auf unentgeltliche Prozessführung zu gewähren.