2 Staatsanwältin am 19. Juni 2015 gut, unter der Voraussetzung, dass der Privatkläger die Pfarrerin schriftlich vom Berufsgeheimnis entbinde. Die Entbindungserklärung wurde am 27. Juni 2015 unterzeichnet. Am 1. Juli 2015 beauftragte die Staatsanwältin die Kantonspolizei Bern mit der Befragung der Pfarrerin. Der Notiz über das Telefongespräch vom 13. Oktober 2015 zwischen der Pfarrerin G.________ und der zuständigen Staatsanwältin ist zu entnehmen, dass die Pfarrerin geltend macht, an das Amtsgeheimnis gebunden zu sein.