Einen Entscheid über die Zulässigkeit der Zeugnisverweigerung könnte die Staatsanwaltschaft erst fällen, wenn die vorgesetzte Behörde über die Ermächtigung zur Aussage entschieden hat. Somit hat die Staatsanwaltschaft eine zur Wahrheitsfindung als notwendig erachtete Beweismassnahme mit einer rechtlich unzutreffenden Begründung widerrufen. Gutheissung der Beschwerde. Die Beschwerdekammer in Strafsachen hat beschlossen: 1. Die Verfügung vom 19. Oktober 2015 der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau wird aufgehoben. Die Sache geht zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Staatsanwaltschaft zurück.